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Lumedis Frankfurt

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Dr. Nicolas Gumpert
Fachärzte für Orthopädie


Privatpraxis
für Orthopädie, Sportmedizin, ärztliche Osteopathie, Akupunktur und manuelle Medizin

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Knöchelprellung

Die Knöchelprellung ist eine ernst zu nehmende und schmerzhafte Erkrankung des Knöchels die oftmals durch einen Unfall auftritt. Neben Schmerzen sind vor allem auch Schwellungen und Bewegungseinschränkungen die Hauptsymptome einer Prellung des Knöchels. 

Wir von Lumedis haben uns auf die Behandlung von Erkrankungen des Knöchels und des Sprunggelenks spezialisiert und stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung jederzeit zur Seite. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Sprechstunde und lassen Sie sich von uns beraten. 

Dieser Artikel wurde durch Dr. Nicolas Gumpert veröffentlicht.
Dr. Nicolas Gumpert ist als Fußspezialist regelmäßig als Interviewgast im Hessischen Rundfunk eingeladen.
Er hat sich seit Jahren auf die Erkrankungen des Fußes spezialisiert und ist in der Focus-Ärzteliste gelistet.
Lumedis ist speziell auf die Diagnostik und Therapie von Fußerkrankungen ausgelegt.
Gerne berate ich Sie in einem Termin!

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Was ist eine Knöchelprellung?

Bei einer Knöchelprellung ist von einer geschlossenen Verletzung an den Knochen des Fußes die Rede, die durch stumpfe Kraft von außen entstanden ist. Betroffen sein können der Innenknöchel (lateinisch: Malleolus medialis) oder Außenknöchel (lateinisch: Malleolus lateralis). Als Knochen des Unterschenkels bilden sie gemeinsam mit dem Talus (einem Fußknochen) das obere Sprunggelenk.

Eine Knöchelprellung kann durch verschiedene Ursachen zustande kommen und mitunter sehr schmerzhaft sein. Es gibt verschiedene Methoden zur Diagnosestellung, die dazu dienen, die Prellung sicher von einem Bruch zu unterscheiden. Die genaue Diagnose ist auch für die Therapie relevant.

Synonyme sind u.a. Kontusion (medizinische Fachsprache) und „Pferdekuss“ (umgangssprachlich) oder auch Prellung vom Sprunggelenk verwendet. Häufig entstehen Prellungen dort am Körper, wo Knochen von wenig Muskeln und Gewebe geschützt sind, wie an den Rippen oder am Schädel, dies ist auch an den Fußknöcheln der Fall.

Ursachen

  • Sturz und Umknicken im Sprunggelenk
  • Stoß, hartes Anstoßen - Knöchel gestoßen
  • Schlag (z.B. Gewalt durch Andere)
  • Schwerer Gegenstand, der auf den Knöchel herabfällt
  • Sportverletzung (z.B. Kampfsport, Fußball, Handball; Kontaktsportarten im Allgemeinen) 
  • Arbeitsunfall
  • Alltagsverletzung

Prellung am Knöchel nach einem Sturz

Ein Sturz ist eine häufige Ursache für eine Prellung am Knöchel. Entstand der Sturz infolge eines Stolperns (zum Beispiel über eine Teppichkante), spricht man von einem Stolpersturz.

Wirkt dabei die äußere Kraft direkt auf die Außenknöchel, zum Beispiel bei einem Stolpersturz mit Umknicken, sind auch die Fußknöchel geprellt. Bei Frauen, die weichere Bänder haben als Männer, ist das Umknicken mit Sturz auf den Außenknöchel der typische Unfallhergang, insbesondere beim Tragen von Schuhen mit hohen Absätzen.

Eine Prellung am Knöchel nach einem Sturz wird im ersten Moment im Rahmen der Überraschung, des Schocks und der einhergehenden Adrenalinausschüttung vermutlich wenig wehtun. Im Verlauf der nächsten Minuten und Stunden kann sie aber sehr schmerzhaft werden.

Welche Symptome können eine Prellung am Knöchel begleiten?

Eine Knöchelprellung wird meist begleitet von einer Schwellung, weil die stumpfe Kraft nicht nur auf den Knochen wirkt, sondern auch auf das umgebende Weichteilgewebe. Diese Weichteile werden entweder durch Scherkräfte geschädigt oder durch eine Quetschung, also dadurch, dass sie gegen den harten und unnachgiebigen Knochen gepresst werden. Die hier verlaufenden Gefäße reißen und ihre beinhaltete Flüssigkeit (Blut, Lymphe) ergießt sich ins Gewebe, wo sie keine Abflussmöglichkeit findet. So nimmt das Gewebe an Umfang zu und eine Gewebsvergrößerung entsteht.
Das medizinische Fachwort für Schwellung ist das Ödem, seltener auch Tumor (wird eher im Rahmen von Krebsgeschehen verwendet). Wenn Blut aus dem Gefäß ins Gewebe tritt, entsteht ein blauer Fleck (Hämatom), der im Verlauf grün-gelblich abheilt. Je nach Schwere des Traumas (der äußeren Gewalteinwirkung), kommt es begleitend zu geringen oder starken Schmerzen. Diese Schmerzen können auch in Unterschenkel und Fuß ausstrahlen, vor allem, wenn Fußbänder durch das Sturzgeschehen ebenfalls beschädigt wurden.
Neben Schmerzen oder Schwellungen im betroffenen Bereich kann es auch zu einem Taubheitsgefühl kommen, was in umliegende Bereiche ausstrahlen kann.

Schmerzen am Knöchel

Die den Knochen umgebende Knochenhaut ist stark sensibel innerviert, das heißt sie ist sehr empfindlich für Reize. Je nach Stärke der Prellung kommt es zu leichten oder zunehmenden Schmerzen, diese können durch eine begleitende Schwellung auch noch verstärkt werden.

Aufgrund des Schmerzes und der Schwellung kann ein gewisser Funktionsverlust des Fußes und Fußgelenkes auftreten. Der betroffene Fuß lässt sich nicht mehr gut belasten und ist vermutlich auch in seiner Flexibilität eingeschränkt. Schmerzen am Knöchel, vor allem, wenn sie in die Fußaußenseite strahlen, können aber auch noch zahlreiche andere Ursachen haben und sollten daher immer ärztlich abgeklärt werden.

Schwellung

Zu einer Schwellung (oder Ödem) als begleitendes Symptom für eine Prellung kommt es dann, wenn umgebendes Weichteilgewebe in Mitleidenschaft gezogen wurde. Ist der betroffene Knochen von Weichteilgewebe umgeben und wird dieses bei der Prellung ebenfalls den starken Kräften von außen ausgesetzt, so tritt Flüssigkeit aus Lymph- oder Blutgefäßen aus in den sogenannten interstitiellen Raum (Zwischengewebsraum).

Schwellungen können unproblematisch sein und von alleine wieder zurückgehen, sie können aber auch in starker Ausprägung vorkommen und mitunter gefährlich werden. Ist zum Beispiel ein Unterschenkelmuskel ebenfalls betroffen und schwillt dieser innerhalb seiner ihn umgebenden Faszienhülle so stark an, dass er seine eigene Blutzufuhr abzuschnüren droht, spricht man von einem „Kompartmentsyndrom“, das nur durch einen operativen Einschnitt Entlastung erfahren kann.

Abgesehen davon kann eine Schwellung den Funktionsverlust der betroffenen Körperregion, hier des Fußgelenkes, bedingen. So kann ein geschwollenes Fußgelenk nicht in demselben Umfang gebeugt und gestreckt werden, wie vorgesehen. Eine Schwellung kann durch frühes Kühlen und Hochlagern verhindert beziehungsweise vermindert werden.

Wann sollte / muss ich zum Orthopäden?

Die Frage nach dem richtig Vorstellungszeitpunkt bei einem Orthopäden ist keine triviale.
Prinzipiell gilt: bestehen Schmerzen und Funktionsverlust oder -einschränkungen, die einen verunsichern oder nicht mit herkömmlichen Selbstbehandlungsmethoden in den Griff zu bekommen sind, kann man sich guten Gewissens bei einem Arzt vorstellen. Hierfür genügt auch ein Gang zum Hausarzt, es muss nicht sofort ein Facharzt, zum Beispiel ein Orthopäde, aufgesucht werden.

Bei bestimmten beruflichen Tätigkeiten – wenn man zum Beispiel durch einen geprellten Fußknöchel Laufen nur eingeschränkt funktioniert – sollte dies sogar möglichst früh geschehen, um eine längere Arbeitsunfähigkeitsperiode zu vermeiden. Bestehen stärkste Schmerzen und ein völliger Funktionsverlust, sollte man sich sogar unbedingt ärztlich vorstellen, da vielleicht auch ein Bruch vorliegen könnte. Hierfür steuert man am besten die nächstgelegene Notaufnahme an.

Ein weiteres Muss bezüglich der Vorstellung beim Arzt ist außerdem der absolute Ausfall von Bewegungsfähigkeit und Gefühlsempfinden (Sensibilität). Dies würde für einen Nervenschaden sprechen und sollte unbedingt ärztlich eingeschätzt und behandelt werden. Gleiches gilt für das bereits erwähnte Kompartmentsyndrom.

Handelt es sich aber um ein eher mildes Trauma durch die Prellung im Fußgelenk mit resultierender geringer Schwellung, Schmerzbelastung und wenig bis gar keiner Funktionseinschränkung, kann eine Knöchelprellung auch ohne ärztliche Behandlung abheilen. Es gilt hier, sich auf seine Intuition zu verlassen und die Signale des Körpers richtig einzuschätzen. Einfache Behandlungsmethoden im häuslichen Umfeld werden im Folgenden noch erläutert.

Diagnose

Die Diagnose einer Prellung wird vor allem anhand der Klinik, also des Beschwerdebilds der betroffenen Person gestellt. Es gilt hierbei immer einzuschätzen, ob es sich „nur“ um eine Prellung oder einen Bruch (Fraktur) handelt. Hierfür ist der Gang zum Arzt tatsächlich unerlässlich – dies kann nicht im Eigengang entschieden werden. Wichtig für den Arzt um dies festzustellen sind hier die Schilderung des Sturzgeschehens und die klinische Untersuchung.

Der betroffene Knöchel wird auf seinen Funktionen geprüft (Strecken, Beugen), weiterhin wird der Fuß auf Sensibilität (Gefühlsempfinden), Durchblutung und Stabilität getestet. Dabei wird auch immer das gesunde Pendant – sofern möglich – mituntersucht, um eine reliable Vergleichsdarstellung zu haben. So würde die Schwellung eines geprellten Fußknöchels in ihrem Schweregrad danach eingeschätzt werden, welchen Umfang das gesunde Fußgelenk aufweist.

Eine körperliche Untersuchung kann starke Hinweise auf einen Bruch geben, diesen aber nicht allein beweisen. Um auch den Riss von umliegenden Bändern, Sehnen oder Gelenkkapseln auszuschließen, muss eine bildgebende Diagnostik hinzugezogen werden. Hier können verschiedene bildgebende Verfahren gewählt werden, ein Ultraschall (Sonographie), ein Röntgenbild, eine Computertomographie (CT) oder ein MRT (Magnetresonanztomographie).

Die Unterscheidung zwischen einer Prellung des Knöchels und einem Bruch muss immer von einem Spezialisten gemacht werden. Nur so können Folgeschäden und weitere Verletzungen sowie Spätfolgen verhindert werden. 

Ultraschall

Für die Diagnose einer Prellung muss ein bildgebendes Verfahren gewählt werden, das Weichteile gut sichtbar macht. Hier ist der Ultraschall (oder: Sonographie) gut geeignet, da es keine schädliche Strahlung verursacht und in den meisten Praxen verfügbar ist. Der ärztliche Ultraschaller kann nun zum Beispiel die Größe einer Schwellung einschätzen und dokumentieren. Ist der Arzt im Schallen sehr erfahren, kann er auch einen Bruch feststellen, wenn dieser im Bild gut darstellbar und nicht zu sehr überlagert ist.

Beim Ultraschallverfahren wird der bildgebende Ultraschallkopf flexibel hin- und herbewegt. Dadurch ist auch die Beurteilung des Gelenkspaltes möglich, um zum Beispiel einen Gelenkerguss oder Verletzungen von Gelenkkapseln, Bändern und Sehnen auszuschließen. Um eine Fraktur sicher auszuschließen, reicht der Ultraschall meist nicht.

Röntgenbild

Um eine Fraktur (Knochenbruch) festzustellen oder auszuschließen, muss ein Röntgenbild verwendet werden, da es sich gut eignet um die knöchernen Anteile des Fußes darzustellen.

Hierfür wird meist ein Röntgenbild in zwei Ebenen, das heißt aus zwei verschiedenen Blickrichtungen gemacht. In derartigen Aufnahmen sind die meisten Brüche oder Knochenabsplitterungen am Knöchel detektierbar, vor allem, wenn die Knochenfragmente gegeneinander verschoben (disloziert) sind. Kleinere, feine Brüche sind dann im herkömmlichen Röntgenbild nur angedeutet und es kann eine CT-Aufnahme zusätzlich notwendig sein. Da dieses nochmal mehr Strahlungsexposition für den Geröntgten bedeutet, sollte die Indikation streng abgewogen werden.

Wann braucht man ein MRT vom Knöchel?

Bei einer frischen Prellung ist das MRT (Magnetresonanztomographie) als bildgebendes diagnostisches Verfahren eher ungeeignet. Das liegt daran, dass es vor allem Weichteile und Flüssigkeiten kontrastreich darstellen kann. Bei einer akuten Prellung und einer entsprechenden Weichteilgewebsschädigung tritt aus den geschädigten Gefäßen entsprechend viel Flüssigkeit aus (Blut und Lymphe). Diese könnte dann andere wichtige Strukturen überlagern und einen Bänderriss oder Gelenkschaden unkenntlich machen.

Besteht jedoch eine Prellung schon länger und ist diese auch nach mehreren Wochen regelrechter Therapie weiterhin schmerzhaft, kann das MRT neue Hinweise ergeben. Hier können dann als Erklärung für die Schmerzen zum Beispiel Gelenkergüsse oder Flüssigkeitseinlagerungen in den Knochen sichtbar werden. Auch Risse von Bändern, Sehnen und Muskeln als Begleiterscheinungen zur Knöchelprellung können hier detektiert werden.

Das MRT ist unter den diagnostischen Apparaten eine der teuersten Untersuchungen und Termine sind meist nur mit längeren Wartezeiten zu erlangen. Da es nicht nierdrigschwellig zur Verfügung steht, würde bei einer älteren Prellung zuerst erneut ein Ultraschall angewendet werden um dann – bei unsicheren Befunden - schließlich das MRT zu Rate zu ziehen.

Wie kann ich eine Prellung vom Sprunggelenk von einem Knöchelbruch unterscheiden?

Während der körperlichen Untersuchung kann ein Arzt bereits Hinweise darauf finden, dass es sich nicht nur um eine Prellung vom Sprunggelenk mit Schwellung handelt, sondern um einen Knochenbruch. So kann er beim festen Abtasten des betroffenen Knöchels vielleicht eine stufenförmige Unebenheit durch Knochenfragmente ertasten. Diese Bruchstücke können manchmal gegeneinander verschoben werden, worunter ein Knirschen spür- und schwach hörbar ist (Krepitation genannt). Dies ist jedoch äußerst schmerzhaft für den Betroffenen und sollte nicht grundlos provoziert werden.

Bezüglich der Schmerzen kann nicht pauschal gesagt werden, ob ein Bruch oder eine Prellung mehr Schmerzen verursacht; dies kommt ganz auf den einzelnen Menschen und sein Schmerzempfinden an. Selbst wird man also nie ohne Arzt unterscheiden können, ob es sich um eine Prellung oder einen Bruch handelt, auch wenn man Hinweise für das eine oder andere an sich selbst bemerken kann. Am eindeutigsten können nur die bildgebenden Verfahren den entscheidenden Beweis für oder gegen eine Fraktur (Knochenbruch) liefern.

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Behandlung

Die Knöchelprellung wird in der Regel immer konservativ und primär ohne Operation behandelt. Neben konservativen Maßnahmen, die mit dem Akronym „PECH“ abgekürzt werden können, stellen schmerzlindernde Arzneien eine wichtige Säule der Behandlung dar. Hier können Ibuprofen und Paracetamol in Tablettenform als frei verkäufliche Präparate aus der Apotheke geholt werden.

Als Salbe im Salbenverband eignet sich Diclofenac oder Arnika (wobei Letzteres manchmal kontaktallergische Ausschläge verursacht). Auch das pflanzliche Präparat „Traumeel“ hat laut Erfahrungsberichten eine heilungsfördernde Wirkung. Bei den schmerzlindernden Maßnahmen sollte nur bedacht werden, dass der Fußknöchel nicht in vermeintlicher Schmerzfreiheit zu schnell wieder zu stark belastet wird, da dies Folgeschäden mit sich führen könnte beziehungsweise den Schmerz nach Abklingen der Medikation reboundmäßig verstärkt.

Ein chirurgischer Eingriff ist nur bei ausgeprägten Begleitschwellungen notwendig, wie dem Kompartmentsyndrom, sowie bei Begleitverletzungen wie Brüchen und Rissen von Bändern, Sehnen oder Gelenkkapseln. Ebenso kann die Beeinträchtigung von Nerven mit konsultierenden Kribbel- und Taubheitsgefühlen eine operative Entlastung einer schweren Schwellung notwendig machen.

PECH-Schema

Unter der Abkürzung PECH werden die konservativen Behandlungsmaßnahmen Pause, Eis, Compression und Hochlagerung zusammengefasst. 

P = Pause. Nach der Prellung sollte der Knöchel geschont und ruhiggestellt werden, eine Belastung sollte unbedingt unterbleiben. Unterstützend werden häufig Bandagen oder Schienen genutzt. 

E = Eis/Kühlung. Neben ruhigstellenden Maßnahmen sollte frühzeitig mit der Kühlung des geprellten Knöchels begonnen werden. Blutgefäße ziehen sich durch das Eis zusammen und die Ausbildung von Schwellungen kann so oftmals effektiv verhindert werden. Gleichzeitig dient Kühlen auch als schmerzlindernde Maßnahme.

C = Compression/Kompression. Ebenfalls zur Verhinderung der Schwellung könnte ein komprimierender Verband, ein Druckverband, angelegt werden. Ein Druckverband muss fest genug sein um einen sanften Druck auf den Knöchel ausüben zu können, dabei darf es aber nicht zu Abschnürungen kommen. 

H = Hochlagern. Durch Ausnutzen der Schwerkraft kann das Anschwellen des Knöchels ebenfalls erfolgreich verhindert werden. Hierfür sollte das Bein hochgelagert und dort einige Zeit belassen werden. 

Kühlen

Bei einem frisch geprellten Knöchel kann eine Schwellung recht ausgeprägt sein, da die geschädigten Gefäße noch viel Flüssigkeit verlieren. Hier kann schnelles Kühlen sowohl die Schwellungszunahme verhindern, da sich die Gefäße unter Kälte zusammenziehen, als auch schmerzstillend wirken.

Bei einer unkomplizierten Prellung, die mehrere Tage alt ist, könnten warme Wickel dabei helfen, die Durchblutung von Muskeln und Gelenken zu fördern und sollten daher kalten Kompressen vorgezogen werden. Bei einer noch älteren Prellung, die aller Wahrscheinlichkeit nach einen Gelenkerguss mit sich gezogen hat, ist wiederum Kühlen angezeigt – um einer Entzündung im Gelenk vorzubeugen. Egal ob beim Kühlen oder Wärmen sollten Umschläge verwendet werden, die die Haut nicht noch zusätzlich schädigen.

Ist Bewegung bei einer Prellung gut?

Eine Prellung des Knöchels kann oftmals zu einer Einschränkung der Belastungsfähigkeit führen, weshalb Bewegungen nicht so ausgeführt werden können wie gewohnt. Zudem sollte bei starken Beschwerden zunächst eine Diagnostik durchgeführt werden, bevor übermäßige Bewegungen im Knöchel durchgeführt werden sollten. Gleichzeitig ist eine komplette Ruhigstellung auch kontraproduktiv, weshalb Belastung immer in Absprache mit einem Spezialisten durchgeführt werden sollte. 

Was passiert, wenn eine Prellung nicht behandelt wird?

Eine Prellung ist per se keine schlimme Erkrankung, sollte jedoch immer adäquat behandelt werden, um Spätfolgen zu verhindern. Neben chronischen Schmerzen kann es aufgrund von dauerhaften Fehlbelastungen und Schonhaltungen zur Ausbildung einer Arthrose kommen. 

Wie lange dauert eine Knöchelprellung?

Wie lange eine Knöchelprellung braucht um zu heilen, hängt von der Schwere des Traumas, den möglichen Begleitverletzungen sowie dem subjektiven Schmerzempfinden der Betroffenen ab. Die Heilung kann durch die obengenannten Maßnahmen selbstständig beschleunigt werden. Bei einer leichten Prellung ist man nach wenigen Tagen bereits nicht mehr eingeschränkt, eine schwere Prellung kann Betroffene auch mehrere Wochen lang plagen und einschränken.

Dauer der Krankschreibung

Die Dauer der Krankschreibung variiert je nach beruflicher Tätigkeit. Es ist daher wichtig im ärztlichen Gespräch den ausgeübten Beruf und dessen Alltagsbeanspruchungen genau zu beschreiben. Bei einer Tätigkeit, bei der der Fußknöchel kaum belastet werden muss (zum Beispiel sitzende Schreibkraft im Büro) mag sogar gar keine Krankschreibung notwendig sein. Anders verhält es sich bei starken Beanspruchungen des Fußes, zum Beispiel bei Berufstänzern oder -athleten.

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Ihr
Nicolas Gumpert

Unserer Fußspezialisten

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