Termin vereinbaren

Einen Termin bei uns?

Lumedis Frankfurt

PD Dr. Elke Maurer
Amelie Grainger
Dr. Franziska Zwecker
Dr. Jannik Ashauer
Dr. Bela Braag
Axel Lust
Dr. Nicolas Gumpert


Privatpraxis 
für Orthopädie, Sportmedizin, ärztliche Osteopathie, Akupunktur und manuelle Medizin

direkt am Kaiserplatz
Kaiserstraße 14/Eingang Kirchnerstraße 2
60311 Frankfurt am Main

Zur Online-Terminvereinbarung
Telefon 069 24753120

Welchen Behinderungsgrad (GdB) gibt es nach einer Knieprothese?

Nach einer Knieprothese kann ein Behinderungsgrad (GdB) anerkannt werden, abhängig davon, wie stark Beweglichkeit, Stabilität und Belastbarkeit im Alltag eingeschränkt sind. Entscheidend ist nicht die Operation selbst, sondern das funktionelle Ergebnis.

Bei Lumedis in Frankfurt prüfen unsere spezialisierten Orthopäden individuell Ihre Situation und unterstützen Sie bei der optimalen Behandlung und Nachsorge. Vereinbaren Sie hier ihren Termin!

PD Dr. Elke Maurer und Axel Lust hat diesen Artikel für Sie zuletzt aktualisiert.
Dr. Elke Maurer und Axel Lust sind konservative Kniespezialisten von Lumedis Orthopäden in Frankfurt.
Sie haben eine fundierte Ausbildung in der operativen und konservativen Kniechirurgie und sich auf dieser Basis als ausschließlich konservative Kniespezialist etabliert hat.
Durch unsere ausgezeichneten Möglichkeiten der funktionellen Diagnostik, also eine Diagnostik durch Bewegungen, bei denen die Schmerzen der Knie entstehen, kann er vielen Betroffenen durch zielgerichtete, auf das jeweilige Problem abgestimmte Übungen helfen.
Hier finden Sie die Terminvereinbarung!

Was ist eine Knieprothese?

Eine Knieprothese ist ein künstlicher Gelenkersatz, der eingesetzt wird, wenn das natürliche Kniegelenk stark geschädigt ist (zum Beispiel durch Verschleiß, Arthrose oder nach Unfällen). In einer OP werden die zerstörten Gelenkflächen entfernt und durch metallene und kunststoffbasierte Komponenten ersetzt, die die natürliche Bewegung des Knies ermöglichen. Ziel der Operation ist es, Schmerzen zu lindern, sowie die Beweglichkeit und die Funktionstüchtigkeit im Alltag wiederherzustellen.

Es gibt unterschiedliche Prothesentypen: von Teilprothesen, bei denen nur ein Gelenkanteil ersetzt wird, bis hin zu Vollprothesen, die das gesamte Gelenk ersetzen. Die Operation gehört in Deutschland zu den häufigsten orthopädischen Eingriffen.

Gibt es nach einer Knieprothese einen anerkannten Behinderungsgrad (GdB)?

Ja, nach einer Knieprothese kann ein Behinderungsgrad (GdB) anerkannt werden. Entscheidend ist dabei nicht allein der Eingriff selbst, sondern der Grad der bleibenden funktionellen Einschränkung, die im Alltag fortbesteht.

Der Behinderungsgrad muss dem Verlust an körperlicher Leistungsfähigkeit und Beweglichkeit entsprechen. Bei einer gut funktionierenden Prothese mit weitgehender Schmerzfreiheit kann der anerkannte Behinderungsgrad gering ausfallen, oft im Bereich von nur 20 bis 30. Wenn jedoch anhaltende Beschwerden, verminderte Beweglichkeit oder instabiles Gehen bestehen, kann der Behinderungsgrad deutlich höher liegen – bis zu 60 oder mehr. Diese Bewertung erfolgt individuell durch ärztliche Gutachter nach den Vorgaben des Versorgungsamts.

Wie wird der GdB nach einer Knieprothese ermittelt?

Der Grad der Behinderung (GdB) nach einer Knieprothese wird anhand der verbliebenen Funktionsfähigkeit des betroffenen Beins und der jeweiligen Auswirkungen auf den Alltag ermittelt. Die entscheidenden Kriterien sind Beweglichkeit, Stabilität, Belastbarkeit und Schmerzen bzw. Schmerzfreiheit. Dabei wird nicht die vorangegangene OP an sich bewertet, sondern das Ergebnis am Ende der Heilung.

Ärzte (oder medizinische Gutachter) prüfen, wie weit das Knie gestreckt und gebeugt werden kann, ob eine Abweichung (z. B. X- oder O-Bein) besteht und wie sicher das Gehen ohne Krücken möglich ist. Auch Begleitbeschwerden, etwa im Rücken oder in der Hüfte durch Fehlbelastung, werden berücksichtigt.

Der Gutachter orientiert sich an den bundesweit geltenden sogenannten „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“. Ein GdB von 0 bedeutet keine Einschränkung, während 100 die schwerste Behinderung darstellt. Bei einer Knieprothese liegt die Bewertung meist zwischen 20 und 60, je nach Grad der Beeinträchtigung. Es ist wichtig zu wissen, dass der GdB nicht dauerhaft festgelegt ist – bei Verbesserung oder Verschlechterung des Zustands kann man jeden Fall neu bewerten.

Zusammengefasst: Eine hohe Beweglichkeit, Schmerzfreiheit und ein gutes Gangbild führen zu einem niedrigeren GdB, während Schmerzen, Bewegungseinschränkungen oder Instabilität den Wert erhöhen.

Welcher GdB wird bei einer Knieprothese in der Regel anerkannt?

In der Regel wird nach einer Knieprothese ein Behinderungsgrad (GdB) zwischen 20 und 40 anerkannt. Wenn die Prothese gut funktioniert, keine nennenswerten Schmerzen bestehen und das Gehen weitgehend ohne Beschwerden möglich ist, liegt der Wert meist im unteren Bereich.

Bei einer eingeschränkten Beweglichkeit, wiederholten Schmerzen oder Problemen beim Treppensteigen kann ein Behinderungsgrad von 50 oder mehr vergeben werden. Bei beidseitigen Knieprothesen oder zusätzlichen orthopädischen Einschränkungen kann die Gesamtbewertung auch noch höher ausfallen.
Entscheidend ist immer die funktionelle Beeinträchtigung im Alltag und nicht die bloße Tatsache, dass ein Implantat vorliegt.

Wie unterscheidet sich der GdB bei einem oder zwei künstlichen Kniegelenken?

Der Grad der Behinderung (GdB) kann deutlich variieren, je nachdem, ob nur eins oder beide Kniegelenke ersetzt wurden. Bei einer einseitigen Knieprothese liegt der GdB meist zwischen 20 und 40, abhängig von den Faktoren Beweglichkeit, Stabilität und Schmerzen.

Wenn beide Kniegelenke künstlich ersetzt sind, wird die Einschränkung der Beweglichkeit und Belastbarkeit doppelt gewertet. In diesen Fällen kann der GdB auf 50 bis 70 steigen, vor allem dann, wenn Gehen oder Treppensteigen deutlich erschwert sind. Weitere Faktoren, die in die Bewertung einfließen, sind: erhöhtes Sturzrisiko, eingeschränkte Ausdauer und weniger Möglichkeit zur sportlichen Betätigung.

Am Ende bleiben jedoch die individuelle Funktionsfähigkeit und das tatsächliche Maß der Beeinträchtigung im Alltag als entscheidender Maßstab.

Welche Einschränkungen führen zu einem höheren GdB nach einer Knieprothese?

Ein höherer Behinderungsgrad wird insbesondere dann anerkannt, wenn deutliche Einschränkungen bestehen: hierzu zählen chronische Schmerzen, ein instabiles Kniegelenk, verminderte Beweglichkeit (weniger als 90 Grad Beugung möglich), Schwierigkeiten beim Gehen/Stehen sowie die Notwendigkeit von Gehhilfen.

Auch anhaltende Schwellungen, Entzündungen oder Lockerungen der Prothese erhöhen den Behinderungsgrad. Wenn zusätzlich Folgebeschwerden wie Hüft- oder Rückenprobleme infolge von Fehlbelastungen auftreten, kann der Gesamtwert weiterhin höher steigen. Bei beidseitigen Prothesen wird der Einfluss auf die gesamte Mobilität auch stärker gewichtet, was ebenfalls zu einem höheren Behinderungsgrad führt.

Wann wird kein GdB nach einer Knieprothese anerkannt?

Es wird kein Behinderungsgrad (GdB) anerkannt, wenn das Knie nach der Operation vollständig schmerzfrei, stabil und beweglich ist. Auch ein makelloses Gangbild ohne Krücken und normale, vielleicht sogar sportliche Belastbarkeit im Alltag sprechen gegen eine dauerhafte Beeinträchtigung. Wenn die Prothese komplikationsfrei funktioniert und der Patient beruflich sowie privat keine Einschränkungen erfährt, liegt daher also keine erhebliche Behinderung vor.

Dementsprechend entfällt ein GdB, weil die Heilung abgeschlossen und die volle Beweglichkeit wieder da ist.

Welche Unterlagen brauche ich für die Beantragung?

Für die Beantragung eines Grades der Behinderung (GdB) werden mehrere Unterlagen benötigt. Dazu gehören in erster Linie Arztbriefe, OP-Berichte, Entlassungsbriefe z. B. aus der Reha und aktuelle orthopädische Untersuchungsbefunde. Wichtig sind auch Berichte von Physiotherapeuten oder Schmerztherapeuten, die den Verlauf miterlebt haben.
Ergänzend sollte ein formloses Anschreiben mit einer Beschreibung der aktuellen Einschränkungen und Schmerzen beigelegt werden. Die Unterlagen werden beim zuständigen Versorgungsamt eingereicht, das den Behinderungsgrad auf Basis aller eingereichten Unterlagen festlegt.

Je vollständiger und aktueller die Dokumentation, desto korrekter und schneller erfolgt die Bewertung. Wenn man die funktionellen Einschränkungen detailgetreu und lückenlos darstellen kann, erhöht dies die Erfolgschancen für einen GdB erheblich.

Kann der Grad auch wieder entzogen oder gesenkt werden?

Ja, der Grad der Behinderung (GdB) kann nach einer Knieprothese sowohl gesenkt als auch wieder entzogen werden, z. B. wenn sich der Gesundheitszustand verbessert. Dies wird häufig bei Nachuntersuchungen oder auf Antrag des Versorgungsamts überprüft.

Wenn Schmerzen abnehmen, die Beweglichkeit zunimmt oder das Gangbild wieder stabil ist, kann der anerkannte GdB also reduziert werden. Auch nach einer erfolgreichen Revisionsoperation oder intensiver Physiotherapie kann eine Neubewertung erfolgen.

Umgekehrt ist auch eine Erhöhung möglich, wenn sich die Beschwerden verschlechtern oder andere Folgeprobleme auftreten. Daher sind regelmäßige ärztliche Dokumentationen sehr wichtig, um den jeweiligen Zustand immer genau belegen zu können.

Wer kann uns ein Bild schicken, welches wir an dieser Stelle veröffentlichen dürfen?

Wir freuen uns, wenn Sie uns mit Bildmaterial unterstützen würden, was wir anonym auf Lumedis veröffentlichen dürfen.
Bitte räumen Sie uns in der Mail ein Nutzungsrecht ein, das Sie jederzeit wieder zurückziehen können.
Von Röntgenbildern / MRT´s / CT´s - wenn möglich die Originalbilder in großer Auflösung (bitte keine Bildschirmfotografien) schicken.

Damit helfen Sie anderen Ihre Erkrankung besser zu verstehen und einzuschätzen.

Bild bitte an info@lumedis.de.

Danke und viele Grüße
Ihr
Nicolas Gumpert

Unsere Kniespezialisten

Wir beraten Sie gerne in unserer Kniesprechstunde!