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Lumedis Frankfurt

PD Dr. Elke Maurer
Amelie Grainger
Dr. Franziska Zwecker
Dr. Jannik Ashauer
Dr. Bela Braag
Axel Lust
Dr. Nicolas Gumpert


Privatpraxis
für Orthopädie, Sportmedizin, ärztliche Osteopathie, Akupunktur und manuelle Medizin

direkt am Kaiserplatz
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60311 Frankfurt am Main

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Welchen Behinderungsgrad (GdB) gibt es für eine Fußheberschwäche

Eine Fußheberschwäche kann das Gehen deutlich verändern und zu Unsicherheit im Alltag führen. Viele Betroffene fragen sich deshalb, ob und in welchem Ausmaß ein Grad der Behinderung (GdB) anerkannt wird. Die Einstufung hängt vor allem vom Ausmaß der Lähmung, den Auswirkungen auf das Gangbild sowie von möglichen Hilfsmitteln oder Begleiterkrankungen ab und wird individuell durch das Versorgungsamt bewertet.

Unsere Frankfurter Spezialisten von Lumedis haben sich auf die konservative Therapie von Fußheberschwächen spezialisiert. Gerne beraten wir Sie persönlich zu unseren Sprechzeiten. Zu Ihrem Wunschtermin gelangen Sie hier.

Dieser Artikel wurde durch Amelie Grainger und Dr. Bela Braag und zuletzt überarbeitet.
Frau Grainger und Dr. Braag sind die Fußspezialist in der Praxis Lumedis in Frankfurt am Main.
Lumedis ist speziell auf die Diagnostik und Therapie von Fußerkrankungen ausgelegt.
Daneben sind Ihre Behandlungsschwerpunkte die Sportorthopädie und die Bewegungsanalyse und sind somit Spezialisten in der nichtoperativen / konservativen Orthopädie.

Gerne beraten Sie unsere Fußspezialisten mit ihrer umfangreichen Erfahrung in einem Termin!

Was ist eine Fußheberschwäche?

Bei einer Fußheberschwäche kann man den Fuß nicht mehr aktiv nach oben anheben. Hierfür verantwortlich sind vor allem die Muskeln, die den Vorderfuß beim Gehen hochheben (dorsalextendieren). Es kann sich um eine vorübergehende oder dauerhafte Einschränkung handeln. 

Ursache ist meist eine Schädigung von Nerven, insbesondere des Peroneusnervs, seltener eine Erkrankung des Muskels selbst oder eine Erkrankung des Gehirns. Typisch ist, dass der Fuß beim Gehen nach unten hängt und leichter am Boden hängen bleibt. Viele Betroffene gleichen dies unbewusst aus, indem sie das Bein extra hochheben oder etwas zur Seite schwingen. Dies wird dann ein sogenanntes Steppergangbild genannt. Die Fußheberschwäche kann einseitig oder beidseitig auftreten, unterschiedlich stark ausgeprägt sein und je nach Ursache verschieden lang andauern.

Abbildung des M. tibialis anterior mit Sehne

  1. Ansatz des M. tibialis anterior am inneren Fuß (Basis des Os metatarsale 1 und Os cuneiforme mediale)
  2. M. tibialis anterior Sehne (türkis)
  3. Muskelbauch des M. tibialis anterior
  4. Ursprung des M. tibialis anterior an inneren Schienbeinkopf (medialer Tibiakopf)

Was ist der Grad der Behinderung?

Der Grad der Behinderung, kurz GdB, ist ein Maß dafür, wie stark die körperliche, geistige oder seelische Funktion eines Menschen aufgrund einer Krankheit oder Behinderung dauerhaft beeinträchtigt ist. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 angegeben. Um einen GdB zu erhalten, muss man einen Antrag an das zuständige Versorgungsamt stellen.

Die Bewertung der Amtsmitarbeitenden orientiert sich an den sogenannten versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Für die Einschätzung des GdB ist nicht allein nur die Diagnose, sondern deren Auswirkungen auf den Alltag relevant, vor allem darauf, wie mobil Betroffene sind und wie viel Teilhabe sie am gesellschaftlichen Leben haben können. Mehrere Erkrankungen können für die Gesamtsituation berücksichtigt werden, können jedoch nicht zusammengezählt werden.

Welcher Grad der Behinderung (GdB) ist bei einer Fußheberschwäche typischerweise angesetzt?

Der bei einer Fußheberschwäche angesetzte GdB hängt stark vom Ausmaß der Funktionsstörung ab. 

Bei einer leichten Fußheberschwäche mit nur geringem Einfluss auf das Gangbild wird häufig ein niedriger GdB angesetzt oder unter Umständen gar kein GdB anerkannt. Bei einer deutlich ausgeprägten Lähmung, die das Gehen sichtbar beeinträchtigt, liegen typische Einstufungen oft im Bereich von GdB 20 bis 30. Besteht eine ausgeprägte Fußheberschwäche und haben die Betroffenen ein hohes Risiko, oft zu stolpern, klagen über Unsicherheit beim Gehen oder über die Notwendigkeit von Hilfsmitteln, kann auch ein höherer GdB gerechtfertigt sein. 

Die Feststellung erfolgt nicht automatisch. Betroffene müssen einen Antrag beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Dem Antrag sollten alle wichtigen Arztbriefe und Befunde beigefügt werden. Hierzu zählen vor allem neurologische Berichte, Entlassungsbriefe oder Funktionsbeschreibungen durch Physiotherapeuten. Nach Antragstellung kann es mehrere Wochen bis Monate dauern, bis eine Entscheidung getroffen wird – das ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit. Häufig fordert das Amt zusätzliche Unterlagen an oder bittet auch um Stellungnahmen behandelnder Ärzte. Dann wird ein GdB festgesetzt, der sich auf den aktuellen, dauerhaften Zustand bezieht. Ändert sich die gesundheitliche Situation, muss ein Änderungsantrag gestellt werden.

Welche Faktoren können den GdB individuell beeinflussen?

  • Ausmaß der Fußheberlähmung (teilweise oder vollständig)
  • Ein- oder beidseitiges Auftreten der Fußheberschwäche
  • Deutliche Gangstörung im Alltag
  • Risiko, zu stolpern oder zu stürzen
  • Hilfsmittel wie Peroneusschiene oder Orthese nötig
  • Ursache der Fußheberschwäche (z. B. Schädigung von Nerven oder Gehirn)
  • Dauerhafte Beschwerden
  • Begleitende andere Nervenausfälle
  • Einschränkungen beim Arbeiten
  • Eingeschränkte Mobilität im Vergleich zu vorher
  • Vorliegen weiterer Erkrankungen

Ausmaß der Lähmung

Das Ausmaß der Lähmung ist ein zentraler Faktor bei der Beurteilung einer Fußheberschwäche. Es kann von einer leichten Kraftminderung bis hin zu einer vollständigen Lähmung reichen. Bei leichten Formen ist das aktive Hochheben des Fußes noch möglich, aber abgeschwächt und leicht ermüdbar. Bei ausgeprägteren Lähmungen hängt der Fuß in Ruhe ständig nach unten und kann aktiv kaum oder gar nicht mehr angehoben werden

Für das Ausmaß der Lähmung sind außerdem nicht nur die Muskelkraft entscheidend, sondern auch die Koordination und Ausdauer. Je ausgeprägter die Lähmung, desto stärker sind alle Alltagsfunktionen wie Gehen, Treppensteigen oder längeres Stehen beeinträchtigt.

Auswirkung auf das Gangbild

Eine Fußheberschwäche verändert das Gangbild oft deutlich. Typisch ist ein sogenanntes Steppergangbild, bei dem das Bein beim Gehen stärker angehoben wird, um ein Schleifen des Fußes zu vermeiden. Dadurch wirkt der Gang unsicher und auch stockend. Besonders auf unebenem Untergrund oder bei Müdigkeit steigt dementsprechend das Risiko, zu stürzen oder zu stolpern

Manche Betroffene setzen den Fuß zuerst mit den Zehen oder dem Vorfuß auf, was zusätzliche Fehlbelastungen verursachen kann. Auch das Tragen bestimmter Schuhe wird immer schwieriger. Je stärker das Gangbild sichtbar verändert ist und den Alltag einschränkt, desto relevanter ist dies für die Bewertung bei Bestimmung des GdB.

Verbesserung durch Hilfsmittel wie Peroneusschiene?

Hilfsmittel wie eine Peroneusschiene können die Beschwerden bei Fußheberschwäche deutlich verbessern, indem sie das Anheben des Fußes unterstützen. Dadurch wird das Gehen sicherer und weniger anstrengend. Eine solche Schiene behebt aber nicht die zugrunde liegende Lähmung, sondern hat lediglich eine kompensierende Funktion
Bei der GdB-Bewertung ist hierfür wichtig, wie sehr das Gangbild trotz Hilfsmittel verändert ist. Wenn eine Schiene die Beschwerden weitgehend auffängt, kann dies zu einer niedrigeren Einstufung führen. Umgekehrt zeigt der dauerhafte Bedarf an Hilfsmitteln auch, dass die Funktionsstörung eher ausgeprägt ist.

Ausmaß der Spätfolgen

Langfristig kann eine Fußheberschwäche zu verschiedenen Spätfolgen führen. Durch das veränderte Gangbild entstehen häufig Fehlbelastungen in allen anderen Gelenken wie Sprunggelenk, Knie, Hüfte oder Rücken. Dies kann Schmerzen oder muskuläre Verspannungen nach sich ziehen. Auch die betroffene Muskulatur kann weiter abbauen, wenn sie dauerhaft nicht ausreichend aktiviert wird, und es kann zu Verschleiß an den Gelenkflächen durch die Fehlbelastung kommen. Zusätzlich kann das erhöhte Sturzrisiko zu Unsicherheit und zu Verletzungen führen und den alltäglichen Bewegungsradius einschränken.

Wer kann uns ein Bild schicken, welches wir an dieser Stelle veröffentlichen dürfen?

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Bild bitte an info@lumedis.de.

Danke und viele Grüße
Ihr
Nicolas Gumpert

Unserer Fußspezialisten

Wir beraten Sie gerne in unserer Fußsprechstunde!